AUSFALLGEBÜHR / TERMINABSAGEN:
Gebuchte Behandlungen sind verbindlich. Eine kostenfreie Stonierung ist bis spätestens 6 Stunden vor dem Termin möglich.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eineAusfallgebühr in Höhe von 50 % der Behandlungspreises fällig (§ 615 BGB), da der Termin kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
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